Ich bin Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie ist handlungsorientiert und besteht nicht nur aus Reflektionen und Diskussionen von Problemen, sondern motiviert Sie auch zum aktiven Ausprobieren von neuen Verhaltens- und Erlebensweisen.
Gemeinsam analysieren wir Auslöser und aufrechterhaltende Faktoren der Erkrankung und erarbeiten passende Strategien, um mit den Problembedingungen umgehen zu lernen. Die gemeinsame Festlegung der zu erreichenden Therapieziele ein wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie, wodurch wir am Ende der Therapie überprüfen können, ob diese auch erreicht wurden.
Die Therapie und das Vorgehen sollten für Sie transparent und verständlich sein und Ihnen „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben. Die Verhaltenstherapie ist an der neuesten wissenschaftlichen psychologischen Forschung orientiert. Ich arbeite auch mit neuere Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie, wie achtsamkeitsbasierte Methoden, Entspannungsverfahren (PMR, AT), erlebnisaktivierende Methoden (Imaginationen, systemische Familienarbeit mit Hilfe von Aufstellungen) und Schematherapie nach Jeffrey Young.
Mögliche Störungsbilder für eine Behandlung sind:
Depression (uni- und bipolare affektive Störungen) & Burnout-Syndrom
Ängste /Phobien/Panikstörung
Zwangserkrankungen (Zwangsgedanken, Zwangsimpulse, Zwangshandlungen)
Essstörungen (Bulimie, Adipositas, Binge-Eating-Disorder), Körperschemastörung
Erschöpfungssyndrom / Belastungsreaktionen (Burnout)
Berufliche Veränderungssituationen und berufliche Schwierigkeiten, sowie Mobbing
Trauer, Verlust, Scheidung, Tod
Trauma (Posttraumatische Belastungsstörung)
Verhaltensstörungen („Kaufsucht“, Computerspielsucht)
Persönlichkeitsstile / -störungen (z. B. Borderline)
Schlafstörungen
Selbstwertprobleme und Minderwertigkeitsgefühle
Berufliche und persönliche Lebenskrisen
Schmerzpsychotherapie, Psychosomatische Beschwerden, begleitende Psychotherapie bei körperlichen (chronischen) Erkrankungen
Ablauf & Kosten
Was sind die ersten Schritte?
Nachdem Sie ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch mit mir geführt haben, vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und wir eine Vorgehensweise erarbeiten können.
Danach finden ca. vier bis fünf probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weitere Therapie.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.
Private Krankenversicherungen:
Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird normalerweise von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort erforderliche Antragsformulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.
Selbstzahler:
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Da ich eine Privatpraxis habe, arbeite ich mit gesetzlich Krankenversicherten nur im Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, ist sie angehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Ich berate Sie gerne zum genauen Vorgehen. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn sie diesem Verfahren vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt hat.
Wie ist die Vorgehensweise beim Kostenerstattungsverfahren?
Die nächsten Schritten sind einfach:
Die Krankenkasse wird Ihnen oder mir – nach den 4-5 Probatoriksitzungen – mitteilen, dass ich Ihren Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie begründen soll. Ich
werde dann die geplante Psychotherapie in einem Bericht an den Gutachter begründen. Von Ihrem Hausarzt lassen Sie sich einen Konsiliarbericht (= Bericht über evtl. körperliche Begleitbehandlung)
ausstellen. Beide Berichte sende ich für Sie an Ihre Krankenkasse.
Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zugesichert hat. Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen, lohnt es sich in der Regel, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren: